Zahnversicherung - Summenbegrenzung

In der Zahnversicherung wird der Begriff " Summenbegrenzung " sehr oft verwendet. Summenbegrenzungen bei Zahnzusatzversicherung Damit Beitragsstabilität der Zahnversicherungstarife über Jahre hinweg gewährleistet werden kann wurde die Summenberenzung für einen bestimmten Zeitraum in einem speziellen Tarif zur Zahnversicherung gewählt. Die Einnahmen für eine Zahnversicherung oder Zahnzusatzversicherung sollen die Ausgaben decken, deshalb gibt es Versicherungs-Gesellschaften die eine solche Summenbegrenzung für die ersten Vertragsjahre oder je nach Tarif auch über die gesamte Laufzeit des Vertrages festgelegt haben.

Summenbegrenzung im Tarif

bedeutet, dass im Rahmen der Tarifleistungen der Maximale Erstattungsanspruch in Euro oder in Prozent pro Kalenderjahr oder Versicherungsjahr feststeht über die gesamte Vertragslaufzeit. Eine zeitlich festgelegte Summenbegrenzung im Tarif bedeutet, dass im Rahmen der Tarifleistungen der Maximale Erstattungsanspruch in € oder in Prozent im 1. Kalenderjahr / Versicherungsjahr im 2.ten usw.. feststeht. Nach dieser sogenannten Leistungsbegrenzung (im Volksmund spricht man auch von der Zahnstaffel - das ist nicht exakt aber man weiß was gemeint ist) wird je nach Tarif zur Zahnversicherung von der Versicherungsgesellschaft der Rechnungsbetrag erstattet.

Summenbegrenzung - ärztliches Attest - Aufhebung

Wenn Sie mit der Summenbegrenzung zur Zahnversicherung nicht einverstanden sind können Sie ein ärztliches Attest bei der Antragsstellung zur Krankenzusatzversicherung oder bei der Zahnverversicherung vorlegen. In diesem ärztliche Attest wird von Ihrem Zahnarzt bestätigt, dass in der nächsten Zeit keine wesentlichen zahnärztlichen Behandlungen anstehen. Der Sachbearbeiter der XY - Versicherung entscheidet dann ob Sie von dieser Summenbegrenzung befreit werden. Hinweis: Jedes Attest kostet Geld, die Kosten für dieses Gutachten zur Aufhebung der Summenbegrenzung müssen Sie allerdings leider selbst tragen.

In einer privaten Zahnversicherung oder Krankenzusatzversicherung für Zähne sind verschiedene Leistungen versicherbar:

a.) Zahnersatz
b.) Zahnbehandlung
c.) Kieferorthopädische Maßnahmen
d.) Material und Laborkosten
e.) Tarife mit Vorleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
f.) Tarife "ohne" Vorleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
g.) Krankenzusatzversicherung - Tarife mit tariflich begrenzten Leistungen für Zahnersatz und Kieferorthopädische Maßnahmen
h.) Rechnungshöchstsätze gibt es in der PKV - Zahnversicherung und in der Krankenzusatzversicherung für Zähne 
     uvm....

Wir helfen Ihnen bei der Suche zur Zahnversicherung wenn Sie gesetzlich Krankenversichert sind : Tariffinder zur Krankenzusatzversicherung  

Wir helfen Ihnen bei der Suche zur Zahnversicherung wenn Sie sich für eine PKV private Krankenversicherung interessieren : KV Plus

Sind Sie Privat Krankenversichert ?

Wenn Sie bereits Privat Krankenversichert sind helfen wir Ihnen bei der Tarifsuche bei Ihrer Gesellschaft. Für Ihren bestehenden Vertrag benötigen wir ein paar Angaben von Ihnen. Senden Sie uns einfach eine Mail an info@service-stieler.de mit Ihrer Rufnummer wann Sie zu erreichen sind und wir Rufen Sie gleich an.

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